Sie Ihr Kind taufen lassen wollen.
Die Kirchengemeinde Ochsenhausen freut sich sehr, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe bringen!
Die Taufe ist das sichtbare Zeichen der Güte und Liebe Gottes, die er Ihrem Kind sein Leben lang entgegenbringt.
Bei der Kindertaufe bitten Eltern und Paten um die Taufe auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und sprechen stellvertretend für das Kind ihr „Ja“ dazu. Damit verbunden ist das Versprechen einer christlichen Erziehung, bis das Kind später bei seiner Konfirmation aus freien Stücken in dieses Ja einstimmen kann.
Einen Termin für den Taufgottesdienst können Sie mit Pfr. Schwarz absprechen. Er wird mit Ihnen auch einen Termin für ein Taufgespräch vereinbaren, um Sie und den Täufling kennen zu lernen. Wir taufen im Gemeindegottesdienst am Sonntag. So wird deutlich, dass die Aufnahme in die christliche Kirche in einer konkreten Gemeinde und unter ihrer Fürbitte geschieht.
Während dieses Gespräches werden alle wichtigen Dinge besprochen: der Ablauf des Gottesdienstes, der Taufspruch (Tipps hierzu unter www.taufspruch.de), besondere Wünsche an die Taufgestaltung, Aufgabe der Paten und Angebote und Hilfen der Gemeinde für Familien.
Bitte legen Sie Ihr Familienstammbuch, wenn Sie eines haben, und die „Bescheinigung für religiöse Zwecke“ für das Gespräch bereit, das das Standesamt bei Anmeldung der Geburt mitgibt.
Die Frage, wer Pate werden kann, d. h. von der evangelischen Kirche in dieses Amt eingesetzt wird, spielt eine zunehmend große Rolle. Paten müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein und deren Patenrechte besitzen. Das bedeutet: Wer aus der Evang. Landeskirche ausgetreten ist, kann nicht Pate werden. Nur Konfirmierte oder als Erwachsene Getaufte können das Patenamt übernehmen. Als Nachweis benötigen Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts ihres Wohnortes.
Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Pfarrer Schwarz wird ebenfalls einen Gesprächstermin über die Taufe und Gemeinschaft in der Evangelischen Kirche vereinbaren und alle Fragen klären, wann, wo und wie die Taufe erfolgen soll.
Besonderheiten während der Corona-Krise:
Bei Taufen und Trauungen gilt:
Unaufschiebbare religiöse Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen sind im kleinsten Rahmen des Familien- und Freundeskreises unter Einhaltung erforderlicher Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich. Es gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 5 Personen. Ggf. sind entsprechend der Vorgaben von Städten und Gemeinden für eine spätere Nachvollziehbarkeit Listen der Teilnehmenden zu führen.