Sie kirchlich heiraten wollen
Wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen Glück und Gottes Segen für Ihr gemeinsames Leben! Wenn Sie kirchlich getraut werden möchten, d. h. für Ihre Ehe den Segen Gottes erbitten, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Pfarramt. Tel. 07352-2455.
Zunächst vereinbaren Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung, damit die Kirche belegt ist. Weiterhin vereinbaren Sie mit Pfarrer Schwarz einen Termin für ein persönliches Traugespräch. In diesem Gespräch werden alle nötigen Daten aufgenommen sowie der Traugottesdienst gemeinsam geplant. Der Trauansprache liegt ein Bibelwort zugrunde, das Sie sich selbst als Leitwort aussuchen (Tipps hierzu unter www.trauspruch.de) . Pfarrer Schwarz wird Ihnen Vorschläge machen, aber auch das Internet bietet Hilfe. Das Gleiche gilt für Musik und Lieder.
In der Regel spielt eine unserer Organistinnen bei Trauungen. Sollten Sie andere Wünsche oder weitere Mitwirkende den Gottesdienst mitgestalten, sollten Sie das frühzeitig abklären für gemeinsame Probetermine.
Pfarrer Schwarz stellt alle nötigen Kontakte zur Organistin und zur Mesnerin her. Für den Blumenschmuck können Sie einen Floristen Ihrer Wahl beauftragen.
Wenn Sie verschiedenen christlichen Konfessionen angehören, können Sie sich natürlich auch kirchlich trauen lassen: Entweder Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche evangelisch trauen unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Dann nehmen Sie am besten als erstes mit der evangelischen Seite Kontakt auf. Oder Sie lassen sich katholisch in einer katholischen Kirche trauen unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers. Dann wenden Sie sich zuerst an das katholische Pfarramt. Sie können sich natürlich auch ausschließlich evangelisch oder ausschließlich katholisch trauen lassen.
Beide Kirchen erkennen die jeweilige Trauung an. Soll die evangelisch geschlossene Trauung von der katholischen Kirche als vollwertig anerkannt werden, nehmen Sie bitte zusätzlich rechtzeitig Kontakt zu Ihrem katholischen Seelsorger auf.
Besonderheiten während der Corona-Krise
Bei Taufen und Trauungen gilt: Unaufschiebbare religiöse Zeremonien wie Taufen und
Eheschließungen sind im kleinsten Rahmen des Familien- und Freundeskreises unter Einhaltung
erforderlicher Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich. Es gilt grundsätzlich eine Obergrenze von
5 Personen. Ggf. sind entsprechend der Vorgaben von Städten und Gemeinden für eine spätere
Nachvollziehbarkeit Listen der Teilnehmenden zu führen.